Strafrecht

 

Strafverteidigung ist Kampf.

Was anderes als Kampf sollte Strafverteidigung auch sein?An keiner anderen Stelle bringt der Staat sein Machtmittel gegen die persönliche Freiheit und das Vermögen des Einzelnen mit stärkerer Wucht zum Einsatz wie im Strafrecht.

Gerade deshalb fürchten wir keinen Streit.

Streit begrenzt die Macht, klärt Fronten, erzwingt klare Positionen, fördert Intelligenz Mut und Kreativität. (Sofsky)

Wir verstehen unsere Aufgabe zuvorderst darin, dafür Sorge zu tragen, daß das formelle und sachliche Recht durch die staatliche Gewalt eingehalten wird. Dies ist das Primäre, die Frage von Schuld oder Nichtschuld stellt sich dann nicht dominierend.

Die Motivation dieser Verteidigung ist nicht einzelfallbezogen, sondern rechtsstaatsbezogen (Gerhard Jungfer).

Es entspricht unserem Selbstverständnis ausschließlich Parteivertreter unserer Mandanten zu sein. Wir sind oft die einzigen, denen ein Beschuldigter vertrauen kann. Er darf von seinem Verteidiger erwarten, daß er ihm zuhört, ihm eine Perspektive aufzeigt, ihm Optimismus vermittelt und ihm Ängste nimmt.

Wir sind ausschließlich als Individualverteidiger tätig. Selbstverständlich auch als notwendige Verteidiger („Pflichtverteidiger“). Frau Formes vertritt darüber hinaus auch die Interessen von Geschädigten im Strafverfahren im Rahmen der Nebenklage und des Adhäsionsverfahrens.

Unsere Schwerpunkte sind die Verteidigung im:

  • Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Kapitalstrafrecht
  • Sexualstrafrecht
  • Jugendstrafrecht

Im Revisionsrecht arbeiten wir seit vielen Jahren erfolgreich mit Verteidigern zusammen, die sich auf diese Rechtsmaterie spezialisiert haben.

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